Das Prinzip
Die Honorare werden bei der ersten Unterredung besprochen. Es werden dabei das Stundenhonorar und der Vorschuss im Einverständnis mit dem Kunden festgelegt.
Die Honorare werden gemäss den Regeln des Ordre des Avocat de Genève bestimmt. Es gilt vor allem folgende Regel:
«Die Honorare sind proportional zur aufgewendeten Zeit, zur Wichtigkeit der Affaire, zur Schwierigkeit, zum Resultat und der Situation des Kunden zu bestimmen. »
(Art. 12 al. 1 , Us et Coutumes de l’Ordre des Avocats de Genève)
Tarif
Der Stundentarif liegt gegenwärtig zwischen CHF 400 und 500 plus Mehrwertsteuer (8%) . Die Kosten und Ausgaben des Rechtsanwaltes im betreffenden Fall werden hinzugefügt.
Der Tarif ist nur zum Teil für den Lohn des Anwaltes bestimmt, zum andern Teil – bis zu 50% - deckt er dessen allgemeine Kosten. (Miete, Personal etc)
Bei Erfolg ist der Anwalt berechtigt ein zusätzliches Erfolgshonorar in Proportion des Erfolges zu belasten. Eine entsprechende Konvention zu Beginn der Affaire wird empfohlen.
Der effektiv anzuwendende Tarif ist das Resultat der Diskussion mit dem Kunden und dessen Einverständnis . Die wirtschaftliche Situation des Kunden wird berücksichtigt und gegebenenfalls wird dem Kunden Rechtshilfe empfohlen.
Vorschuss
L’Ordre des Avocats de Genève empfiehlt, dass der Kunde zu Beginn der Affaire einen Vorschuss in Proportion zur erwarteten Anzahl von Arbeitstunden leistet. Weitere Vorschüsse dürfen bei Notwendigkeit verlangt werden.
Rechnungen
Der Anwalt erstellt regelmässig Zwischenrechnungen unter Abzug der bezahlten Vorschüsse.